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Nach der Geburt: Lästige, aber notwendige Behördengänge

Mit der Geburt eines Babys beginnt für die Eltern ein komplett neues Leben. Insbesondere die ersten Wochen nach der Geburt bringen viele Veränderungen mit sich und werden von den frischgebackenen Eltern besonders intensiv erlebt. Woran man in der Zeit am allerwenigsten denken will, sind lästige Behördengänge. Doch gerade diese sind nach der Geburt eines Babys von großer Bedeutung. Welche Angelegenheiten man lieber nicht zu lange aufschieben sollte, finden Sie hier im Kurzüberblick.

Geburtsurkunde beim Standesamt

In den ersten sieben Tagen nach der Geburt des Babys sollte unbedingt ein Standesamt aufgesucht werden. Dort bekommen Sie die Geburtsurkunde für Ihren Nachwuchs. Wenn Sie ihr Kind in einer Klinik zur Welt gebracht haben, wird diese Ihnen vermutlich diese Aufgabe abnehmen. Sie regelt alle Formalitäten, sodass Sie die fertige Urkunde nur noch abholen müssen oder sie Ihnen direkt nach Hause zugeschickt wird. Bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus ist der Gang zum Standesamt aber ein absolutes Muss.

Schutz durch die Krankenversicherung

Auch das kleinste Mitglied der Familie muss über eine gültige Krankenversicherung verfügen. Sind beide Elternteile gesetzlich versichert (und verheiratet), wird das Kind nach einer Anmeldung automatisch in die Familienversicherung aufgenommen. Bei der privaten Versicherung läuft es ähnlich ab. Sind die Eltern dagegen nicht verheiratet und unterschiedlich versichert, kann das Kind sowohl privat als auch gesetzlich versichert werden. 

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Manchmal lässt sich auch ein Besuch beim Einwohnermeldeamt nicht verhindern. Und zwar dann, wenn das Standesamt Ihre Daten nicht von selbst weiterleitet. Beim Einwohnermeldeamt können Sie nach der Anmeldung Ihres Babys direkt einen Reisepass beantragen, damit Sie beim nächsten Urlaub im Ausland keinen Extrabehördengang einplanen müssen. Mehr zum Thema Reisepass, Personalausweis sowie Kinderpass finden Sie neben weiteren hilfreichen Artikeln zum Thema Familienplanung auf dieser Seite.

Kindergeld und Elterngeld

Mit der Geburt eines Kindes flattert das Kindergeld selbstverständlich nicht von alleine ins Haus. Dieses muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder Familienkasse beantragt werden. Da die Bearbeitung in der Regel etwas länger dauern kann, müssen Sie sich darauf einstellen, das Geld eventuell erst rückwirkend ab der Geburt zu erhalten.

Beim Elterngeld gilt: Arbeiten Sie in der Woche nicht mehr als 30 Stunden, um Ihr Baby zu betreuen, haben Sie zwischen zwei und zwölf Monate Anspruch auf eine Auszahlung. Mit dem anderen Elternteil zusammen sind es insgesamt bis zu 14 Monate, in denen man Basiselterngeld erhalten kann. Wie viel Elterngeld Sie erhalten, lässt sich ganz einfach mit dem Elterngeldrechner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) überprüfen. Der Antrag sollte am besten direkt nach der Geburt gestellt werden, da Elterngeld rückwirkend höchstens drei Monate ausgezahlt wird.

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Lesen Sie weiter:

Auf einen Blick – Termine und Fristen >>>

Geburtstermin ausrechnen – so funktioniert es >>>

(Bildrechte: Flickr Baby Fingers Thomas CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten)

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