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Verstehen Sie den Impfpass Ihres Kindes?

In Deutschland stellt man den Impfpass oder Impfausweis kostenfrei für jedes neugeborene Kind aus. Grundsätzlich ist es ratsam, ihn bereits von Geburt an ordentlich zu führen.

Der Impfpass dient dazu, verabreichte Impfungen zu protokollieren. Außerdem geht aus ihm hervor, wann weitere Impfungen durchgeführt werden sollten. Der behandelnde Arzt kann daraus ersehen, über welchen Impfschutz sein Patient verfügt.

Doch wissen Sie ob Ihr Kind gegen Kinderlähmung und andere Kinderkrankheiten weiterhin geschützt ist oder wann die nächste Impfung fällig ist? Wir wollen Ihnen zeigen, worauf es ankommt! Denn rund die Hälfte der Deutschen kann das nicht genau beantworten (Quelle: IfD Allensbach).

Die Abkürzungen entziffern

Gut, wer einen Impfpass besitzt und diese Fragen damit schnell beantworten kann. Doch den Impfpass mit seinen Tabellen und Fachausdrücken muss man lesen können. Das ist weniger schwierig, als man denken mag. So verstehen Sie die Eintragungen, damit Sie wissen, ob Sie z .B. vor Grippe, Tetanus und Keuchhusten geschützt sind.

Hier erst einmal die verwendete Abkürzungen:

  aP     Pertussis (Keuchhusten)
  D oder d     Diphtherie
  DT oder Td     Diphtherie/Tetanus - Kombinationsimpfstoff
  DTaP-IPV oder TdaP-IPV     Diphtherie/Tetanus/Pertussis/Polio - Kombinationsimpfstoff
  HB     Hepatitis B
  Hib     Haemophilus influenzae Typ b
  IPV     Poliomyelitis (Polio - Kinderlähmung)
  MMR     Masern/Mumps/Röteln - Kombinationsimpfstoff
  T     Tetanus (Wundstarrkrampf)
  Tbc     Tuberkulose


Den Impfpass verstehen und keine Impfung mehr verpassen:

Deckblatt
Der gelbe Ausweis ist der international anerkannte, dreisprachige Impfpass, der nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt wurde (andere, ebenfalls gültige gelbe Impfpässe sind ähnlich aufgebaut). Auf dem Deckblatt des Impfausweises stehen die persönlichen Daten Ihres Kindes: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Wohnort und Straße.

Gelbfieber
Auf der ersten Doppelseite werden die Impfungen gegen Gelbfieber - eine schwere Virusinfektion, die durch eine Stechmückenart übertragen wird - eingetragen. Diese darf nur von staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstellen vorgenommen und bescheinigt werden. Gelbfieber tritt nur im äquatorialen Afrika sowie in Mittel- und Südamerika auf, die Impfung ist jedoch in einigen Staaten Pflicht.Das Buch - Kinderkrankheiten - Alles was wichtig ist - bestellen

Routineimpfungen
Auf den Seiten 4 bis 9 werden die neun Standardimpfungen eingetragen. Der Arzt notiert das Impfdatum, den Handelsnamen mit so genannter Chargen-Nummer des Impfstoffes und kreuzt die entsprechende Erkrankung an. Jede Impfung muss mit Stempel der Praxis oder Klinik und der Unterschrift des Arztes dokumentiert werden.

Routineimpfungen
Hier können Sie nun prüfen, ob der Impfschutz noch besteht: Liegt das Datum bei Tetanus-, Diphtherie und Keuchhusten mehr als 10 Jahre zurück, ist es Zeit für eine Auffrischungsimpfung. Wichtig für Eltern: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind auch die Zweitimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln erhalten hat. Erst dann besitzt es einen vollständig aufgebauten Schutz.

Weitere Impfungen
Inzwischen gibt es zahlreiche weitere Impfungen, die für bestimmte Risikogruppen oder für den Aufenthalt in Risikogebieten empfehlenswert sind. Dazu gehören zum Beispiel der Schutz vor FSME (in Zeckengebieten), Hepatitis A (für Reisen) oder gegen Pneumokokken (für alle Menschen ab 60 Jahren und chronisch Kranke).

Grippeimpfungen
Wenn Ihr Kind gegen Grippe geimpft ist, finden Sie an dieser Stelle einen Eintrag. Wichtig: Diese Impfung muss jährlich wiederholt werden. Möglich ist eine zeitgleiche Impfung gegen Pneumokokken.

Tuberkulose-Schutzimpfungen
In Deutschland wird die Tuberkulose-Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht mehr empfohlen. Wenn Sie in ein Risikogebiet reisen, kann Ihr KInderarzt an dieser Stelle eintragen, ob sie bereits gegen Tuberkulose geschützt sind.

Antikörperuntersuchungen
Sie haben keinen Nachweis für Impfungen gegen bestimmte Krankheiten, also den Impfausweis verloren? Dann kann Ihr Arzt mit Hilfe von Blutuntersuchungen prüfen, ob ein Impfschutz besteht. Das geschieht allerdings nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel zum Nachweis von Röteln-Antikörpern bei Frauen mit Kinderwunsch. Ansonsten kann der Arzt nachimpfen. Denn von einer zusätzlichen Impfung geht kein Risiko aus.

Im akuten Notfall
Hat sich Ihr Kind verletzt und keinen ausreichenden Impfschutz, z.B. gegen Tetanus, dann kann Ihr Arzt Sie durch eine so genannte passive Immunisierung schützen. Diese Impfungen werden an dieser Stelle notiert. Während der Körper bei einer aktiven Impfung selbst Antikörper gegen die Krankheitserreger bildet, werden sie bei einer passiven Immunisierung von außen zugeführt, damit der Körper schnell die Erreger bekämpfen kann. Sinnvoll für den Notfall sind die Angaben über bestehende chronische Krankheiten, Allergien und sonstige Risiken bei Impfungen.

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(Quelle Bild: TK)

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