Zahnfehlstellungen sind weit verbreitet und sorgen dafür, dass viele Kinder und Jugendliche jahrelang Zahnspangen tragen müssen. Damit Auffälligkeiten früh erkannt und die Behandlung so kurz und unaufwendig wie möglich ausfällt, sollten Eltern ihre Kinder regelmäßig dem Zahnarzt vorstellen und im Zweifel auch einen Kieferorthopäden zu Rate ziehen. Aber auch im Baby und Kleinkindalter können schon Vorkehrungen getroffen werden, damit solche Probleme gar nicht erst entstehen.
Wie kann Fehlstellungen vorgebeugt werden?
Fehlstellungen einzelner Zähne oder ganzer Zahnreihen entstehen einerseits durch Wachstumsprobleme im Kiefer. Andererseits spielen auch sogenannte erworbene Fehlstellungen eine große Rolle. Das sind Schiefstellungen oder Verschiebungen von Zähnen aufgrund intensiven Daumenlutschens, ständigen Saugens an einer Nuckelflasche oder einem Nuckel oder durch Milchzahn-Karies, die zu frühzeitigem Verlust der Milchzähne führt. Diese häufigen Ursachen für kieferorthopädische Probleme lassen sich mit etwas Bewusstsein gut vermeiden.
Wann sollte ein Zahnarzt oder ein Kieferorthopäde aufgesucht werden?
Während der Zahnarzt der Ansprechpartner für alle Themen rund um die Gesunderhaltung der Zähne und das Zähneputzen ist, sind Kieferorthopäden die Spezialisten für Kieferwachstum und -entwicklung, Verformungen an den Zahnreihen und fehlerhaft herauswachsende Zähne. Der erste Zahnarztbesuch sollte zirka mit zwei Jahren erfolgen, der erste Besuch beim Kieferorthopäden ist laut Experten schon im Vorschulalter sinnvoll. Dann nämlich lassen sich erste Anzeichen von Fehlstellungen bereits erkennen und Maßnahmen dagegen einleiten.
Welche Fehlstellungen sind am häufigsten?
Besonders häufig müssen Kieferorthopäden Symptome wie Engstände der Zähne, vorstehende oder zurückliegende Unterkiefer oder auch durch fehlende Zähne hervorgerufene Probleme beim Kauen und Sprechen behandeln.
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Korrekturen erst am bleibenden Gebiss?
Korrekturen durch kieferorthopädische Behandlungen erfolgen nicht erst, wenn das bleibende Gebiss vollständig da ist. Bereits die ersten bleibenden Zähne können behandelt werden, selbst wenn sie noch von Milchzähnen umgeben sind. In der Regel werden die Zähne jedoch erst ab dem 9. Lebensjahr korrigiert, wenn das bleibende Gebiss vollständig ausgebildet ist. Fehlstellungen zu beheben, erfordert eine langwierige Therapie, die zumeist mit Hilfe von Zahnspangen und Brackets umgesetzt wird.
Welcher Kostenaufwand ist damit verbunden?
Ob herausnehmbare Zahnspangen oder fest auf den Zähnen aufgebrachte Brackets: Kieferorthopädische Maßnahmen gehören zu den kostenintensivsten zahnmedizinischen Therapiearten. Bei den meist über mehrere Jahre andauernden Behandlungen ist demnach oft mit einigen Tausend Euro zu rechnen. „Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt unter gewissen Voraussetzungen die Kosten einer Behandlung, hierfür muss allerdings mindestens eine schwerere Fehlstellung, der sogenannten Kieferindikationsgruppe 3 (KIG3) vorliegen. Eine Einordnung in die KIG 1 oder 2 muss komplett selbst getragen werden.
Auch bei der Einstufung in die KIG 3 oder höher, wird das Zahnspangen-Modell lediglich in der wirtschaftlich günstigsten Versorgungsform (Regelversorgung) finanziert. Wer für sein Kind beispielsweise eine unauffälligere Kunststoff-Spange oder eine auf der Zahninnenseite befestigte Behandlungsalternative haben möchte, muss die Zusatzkosten selbst tragen. Zur Vorsorge für einen solchen Fall, sollten sich Eltern deshalb über die Möglichkeiten einer Zahnzusatzversicherung für Kinder informieren“, rät Lars Weiland, Experte für Versicherungsfragen.
Damit das Gebiss eines Kindes sich optimal entwickelt, sind oftmals kieferorthopädische Behandlungen nötig. Damit werden verbreitete Probleme wie Überbiss und Co. behoben. Um Fehlstellungen so früh wie möglich zu erkennen, empfiehlt sich der Besuch beim Kieferorthopäden bereits im Vorschulalter.
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(Quelle Bild: istockphoto)
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