Geldgeschenke und Geldanlagen gehören zur Erstausstattung eines Kindes
Nicht nur Geduld und Liebe, sondern auch eine solide Finanzvorsorge gehören beim Nachwuchs heute zur Basisausstattung. Doch nicht jede Geldanlage eignet sich auf lange Sicht für unsere Kleinen.
Erblickt ein Baby die Welt, ist oft nicht nur die Freude groß, sondern auch der Geldsegen. Großeltern, Tanten und Onkel sind schnell dabei, den Nachwuchs finanziell zu unterstützen und einen "Fuffziger" rüberzureichen. Und auch zum Schulanfang gibt es oftmals Bares für die Taschen der Kleinen. Die Eltern sollten bereits früh überlegen, wie sie es sicher und renditestark investieren.
Nben dem klassischen Sparbuch kommen auch risikoreiche Geldanlagen wie Wertpapierfonds in Frage. Allerdings ist diese Geldanlage für jene falsch, die dann keine ruhige Nacht mehr damit verbringen können. Ihre Hausbank wird Ihnen dabei einen guter Berater sein.
Bevor das Geld für der Kinder auf das Konto oder in einen Fond wandert, sollten die Eltern das Sparziel festlegen, wie viele Verluste sie in Kauf nehmen wollen und wie schnell sie im Falle des Falles an das Ersparte herankommen möchten.
Auch ein Baby kann Steuerzahler sein
Ein Depot oder Konto, dass auf den Namen des Kindes läuft, ist für Eltern von Vorteil: Steuern lassen sich sparen. Trotz Minderjährigkeit, werden Kinder als echte Steuerzahler eingestuft. Das bedeutet jedoch auch, dass dem Kind ein eigener Sparerpauschbetrag und ein Grundfreibetrag zugestanden wirtd.
Diese liegen momentan bei 801 und 8004 Euro. Sind die Steuerbegünstigungen auf die eigenen Ersparnisse ausgeschöpft, könnten Sie auf die Idee kommen, Geld auf den Namen des Kindes anzulegen. Jedoch ist die Eröffnung eines solchen Depots kompliziert: Das Sorgerecht muss zweifelsfrei geklärt und die Geburts- und Heiratsurkunde der Eltern vorgezeigt werden. Schwierigkeiten entstehen oft dann, wenn die Elternteile unterschiedliche Nachnamen besitzen.
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Achtung Falle: Mitversicherung und Vermögensanspruch!
Außerdem ist es möglich, dass Eltern sich die steuerlichen Vorteile anderweitig teuer erkaufen müssen: Überschreitet das Einkommen des Kindes im laufenden Jahr 445 Euro pro Monat - abzüglich des Sparerpauschbetrages sind das 4.539 Euro jährlich - darf das Kind nicht kostenlos bei seinen Eltern mitversichert werden.
Und noch ein Grundsatz gilt: Geschenkt ist geschenkt. Geldanlagen im Namen des Kindes gelten als Schenkung. Eltern können das Vermögen zwar verwalten, allerdings nur im Sinne des Kindes, beispielsweise für dessen Ausbildung. Bei großen Summen wird unter Umständen sogar die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer fällig.
Das Konto des Kindes zum Anlage des eigenen Geldes zu nutzen, ist also nur bedingt eine gute Idee. Bekommt das Finanzamt das mit, dass die Eltern das Konto nutzen um Steuervorteile zu ergattern, kann es passieren, dass die gesparten Steuern samt Strafe später nachgezahlt werden müssen.
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(Quelle Bild: istockphoto)
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