Kinder haben Einfluß auf die Rente
Die gesetzliche Rente leistet für viele einen Großteil für die finanzielle Versorgung im Alter. Diese wird bei vielen Bundesbürgern voraussichtlich nicht besondes hoch sein, dennoch bleibt die gesetzliche Rente eine wichtige Basis in der Altersversorgung.
Wenn es um die Höhe der Rente geht, wird immer mit Prozenten gerechnet. Bis vor wenigen Jahren bedeutete das: Im Alter können gesetzlich Rentenversicherte mit einer Rente rechnen, die 70 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens beträgt. Heute sieht das schon etwas anders aus:
Es gibt bis 2030 noch 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Völlig unabhängig davon, ob die ausgezahlte Summe womöglich nicht genügt, um den Lebensstandard halten zu können.
Die Musterrechnungen gehen vom bundesdeutschen Durchschnittseinkommen aus und basieren auf einer rentenversicherungspflichtigen Lebensarbeitszeit von 45 Jahren. So viele Jahre arbeiten jedoch viele Bundesbürger nicht. Das gilt im Besonderen für Mütter, die nach wie vor den größten Anteil der Kindererziehung bewältigen und häufig über Jahre hinweg ganz oder teilweise zu Hause bleiben.
Erziehungszeiten auf Rente anrechnen
Schon bisher wurden einer Mutter oder einem Vater die Zeiträume in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes für die Rente angerechnet, in denen der jeweilige Elternteil ein Kind bzw. Kinder betreute und deshalb nicht arbeitete: Für jedes Kind gab’s auf dem Rentenkonto einen rechnerischen Bonus. Zugrunde gelegt wurden 75 Prozent des Jahreseinkommens eines bundesdeutschen Durchschnittsverdieners. Für alle vor 1992 geborenen Kinder bleibt es bei dieser Regelung bei der Rentenberechnung.
Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden die Erziehungszeiten höher angerechnet. Der Rente werden pro Kind bis zu drei Jahre mit 100 Prozent des Durchschnittseinkommens gut geschrieben.
Zudem kommt, dass nun die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes als Kindererziehungszeit für die Rentenberechnung anders berücksichtigt wird: Mütter oder Väter, die in dieser Zeit zwar arbeiten gehen, des Kindes/der Kinder wegen aber nicht Vollzeit arbeiten können, bekommen eine Aufbesserung ihrer Rente. Denn ihr Verdienst aus dieser Phase wird bei der Rentenberechnung um 50% höher angesetzt. Auch mit diesem Zuschlag darf der rechnerische Verdienst allerdings maximal die Höhe eines rentenpflichtigen Durchschnittseinkommens erreichen.
Die Regelung soll vor allem Müttern helfen, ihre Rente ein wenig aufzubessern. In den Genuss dieser Förderung kommen Elternteile, bei denen die Zeit für Kindererziehung und Erwerbstätigkeit nach dem 31.12.1991 lagen. Zudem müssen sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie in Rente gehen, mindestens 25 Jahre auf ihrem rentenversichert gewesen sein.
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Was ändert sich ab 2019
Nach dem Entwurf zur Mütterrente II werden ab 2019 alle Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, zusätzliche Rentenansprüche bekommen. Im neuen Rentenpaket sieht der Kompromiss unserer Regierung nun so aus: So werden zwar alle Mütter ab 2019 von der Mütterrente profitieren. Wer seine Kinder vor 1992 bekommen hat, bekommt allerdings nur 0,5 Rentenpunkte zusätzlich anerkannt. Damit ist noch keine vollständige Gleichstellung erzielt.
Die neue Mütterente ab 2019 wird allerdings nicht bei allen Müttern, die davon profitieren sollen, pünktlich auf dem Konto sein. So meldet die Deutsche Rentenversicherung Bund, dass der Ablauf dem bei der Mütterente I gleichen wird. Danach wird jeder Berechtigte, der ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, bereits von der ersten Rentenzahlung an die Leistungsverbesserung erhalten. Bei den Müttern und Vätern, deren Rente vorher begonnen hat, wird die Reform jedoch erst im Laufe der ersten Jahreshälfte 2019 umgesetzt werden – allerdings soll es Nachzahlungen geben.
Was Sie noch wissen sollten?
Welcher Elternteil bekommt die Zeiten?
Nach der Geburt eines Kindes erhalten immer die Versicherungsträger der Mutter eine Meldung durch das zuständige Meldeamt, sodass die Erziehungszeit automatisch angerechnet werden kann. Soll jedoch der Vater des Kindes die Zeiten angerechnet bekommen, bedarf es einer schnellen Aktion. Mutter und Vater müssen hierfür eine gemeinsame Erklärung abgeben. Die Einreichungsfrist beginnt zwei Monate nach der Geburt.
In welcher Höhe wird die Erziehungszeit auf die Rente angerechnet?
Für die Berechnung der Erziehungszeiten auf die Rente, werden ein durchschnittlicher Verdienst angesetzt. Grundlage bildet dabei das durchschnittliche Jahreseinkommen aller Rentenversicherten, das im Jahr 2015 laut der Deutschen Rentenversicherung bei etwa 37.000 Euro lag. Bei der Berechnung Ihrer Rente werden Sie also so behandelt, als hätten Sie während der Erziehungszeit ein Jahreseinkommen in dieser Höhe gehabt. Das monatliche Plus für die Rente pro Monat liegt damit aktuell bei ca. 29 Euro in den alten und ca. 27 Euro in den neuen Bundesländern.
Und was bringt ein 400€-Minijob für die Rente?
Leider nur sehr wenig. Ihr Arbeitgeber muss für Sie einen Pauschalbeitrag für die "kleine Teilzeit" in die Rentenversichrung einzahlen. Sie erhalten so einen Zuschlag an so genannten Entgeltpunkten, aus denen sich am Ende die Rente errechnet. Die Besonderheit: Mit diesen Pauschalbeträgen erwerben Sie keinen Anspruch auf besondere Leistungen wie Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente.
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(Quelle Bild: istockphoto)
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