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Finanzielle Hilfe für den Familienurlaub

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung unterstützt Sie dabei

Urlaub und Ferien mit der Familie, das bedeutet natürlich in erster Linie: Endlich gemeinsame Zeit miteinander verbringen, Begegnung in der Familie, aber auch mit anderen Menschen. Vielleicht aber auch: Sich auf Fragen einlassen, die helfen, den Alltag zu bewältigen.

Gemeinnützige Familienferienstätten in Deutschland bieten Urlaub für Familien in familienfreundlichen Unterkünften zu erschwinglichen Preisen an. Häuser in evangelischer und katholischer Trägerschaft, Häuser der Arbeiterwohlfahrt, des DRK, der Naturfreunde und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes haben sich zur Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zusammengeschlossen.

Die Familienerholung steht allen Familien offen. In den Schulferien werden vorrangig Familien aufgenommen, die besondere Belastungen tragen. Diese können sein: ein niedriges Einkommen zu haben, kinderreich oder auch allein erziehend zu sein, behinderte, kranke oder zu pflegende Angehörige zu haben.Zum Anfrageportal Familienurlaub

Zuschuss zum Urlaubsgeld rechtzeitig beantragen

In acht unserer 16 Bundesländer können Familien noch Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten beantragen. Damit erhalten finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu machen, den sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten.

So betragen zu Zuwendungen beispielsweise in Bayern täglich (für maximal 14 Tage und An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag) für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen erwachsenen Teilnehmer bis zu 15 € und für jedes berücksichtungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist bis zu 20 €.

Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Da die Vergabe von Zuschüssen sich oft danach richtet, ob noch Fördermittel verfügbar sind, empfehlen wir, Zuschüsse so früh wie möglich zu beantragen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten besondere Förderbedingungen für spezielle Bildungsangebote.

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(Quelle Bild: BAGFE)

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