Nachdem wir bereits alle Fragen zum Thema „Elternzeit“ ausführlich beantwortet haben, möchte wir uns heute dem Wiedereinstieg ins Berufsleben widmen: Laut einer Studie, die vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend angesetzt wurde, haben die Anzahl der Kinder und der Familienstand großen Einfluss darauf, wie lange eine Mutter ihre Arbeit niederlegt.
Aus der Studie geht hervor, dass verheiratete und alleinerziehende Mütter ihre Erwerbstätigkeit später aufnehmen als Frauen, die in einer Partnerschaft leben, aber unverheiratet sind. Darüber hinaus spielt auch das Bildungsniveau eine Rolle beim Wiedereinstieg ins Berufsleben – hier heißt es: Je höher das Bildungsniveau, desto kürzer die Elternzeit. Soviel zur Theorie, aber wie sieht es in der Praxis aus? Welche Rechte haben berufstätige Frauen, die nach der Elternzeit in ihren alten Job zurückkehren wollen, einen befristeten Arbeitsvertrag haben, nach dem Wiedereinstieg nochmal schwanger werden oder gar in der Elternzeit ihren Job wechseln wollen? Wir sind den Fragen auf den Grund gegangen.
Welche Rechte haben Frauen in Elternzeit?
Der alte Arbeitsplatz
Jede Frau, die vor ihrer Elternzeit einen festen Arbeitsplatz hatte, kann nach der Elternzeit in ihren alten Job zurückkehren. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Angestellten den gleichen oder einen gleichwertigen Job (sprich: gleiche Tätigkeit, gleiches Gehalt) zur Verfügung zu stellen. Doch auch hier kommt es darauf auf, wie detailliert die Stelle im Arbeitsvertrag beschrieben wurde. Je weniger Informationen aufgelistet wurden, desto mehr Freiheiten hat der Arbeitgeber, eine vergleichbare Arbeit für zurückkehrende Angestellte nach der Elternzeit zu finden.
Ein neuer Job
Manche Frauen wollen nach der Elternzeit nicht in ihren alten Job zurückkehren, sondern eine neue Stelle antreten. Es steht ihnen vollkommen frei, zum Beispiel nach Jobs in Karlsruhe Ausschau zu halten – im Internet gibt es viele kostenlose Portale wie stepstone.de, die ein großes Angebot an attraktiven Stellen zu bieten haben. Allerdings sollten Frauen wissen, dass ihre Elternzeit mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber automatisch aufgehoben wird. Möchten sie weiterhin in Elternzeit bleiben, bevor sie den neuen Job antreten, müssen sie sieben Wochen vorher einen Antrag stellen.
Eine befristete Stelle
Wenn sich eine werdende Mutter in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet, das während der Elternzeit ausläuft, dann bleibt es auch dabei – die Stelle verlängert sich nicht während der Elternzeit, weil der Vertrag nicht gekündigt wird (und Frauen im Mutterschutz nicht gekündigt werden kann), er läuft einfach nur zum Vertragsende aus. In dem Fall verkürzt sich also nur die Arbeitszeit, sie wird sich nicht nach hinten verschieben. Dessen sollte sich jede Angestellte, die in Elternzeit gehen möchte, unbedingt bewusst sein!
Die erneute Schwangerschaft
Viele Frauen werden zum Ende der Elternzeit erneut schwanger – und stellen sich die Frage, ob sie ihren alten Job dennoch antreten müssen oder direkt in der Elternzeit verharren. In dem Fall besagt das Gesetz Folgendes: Sollten zwischen dem Ende der Elternzeit und der bevorstehenden Elternzeit ein paar Monate oder Wochen liegen, müssen die Angestellten in der Zeit wieder arbeiten gehen. Hierbei steht außer Frage, ob das für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber überhaupt Sinn macht, für kurze Zeit wieder in das Unternehmen einzusteigen.
(Quelle Bilder: 1. © istock.com/OJO_Images / 2. © istock.com/alicat)
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