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Gewissheit durch einen DNA-Test

Kinder bereichern und beeinflussen das gesamte Leben ihrer Eltern: Gemütliche Abende vor dem heimischen Kamin werden plötzlich zu Fragestunden rund um die Welt, Familienurlaube gestalten sich mit einem Baby als abenteuerliche Entdeckungsreise in fremde Länder. Was jedoch soll passieren, wenn die familiären Verhältnisse zwischen Mutter, Vater und Kind alles andere als klar sind? Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen Abstammung wie auch der eigenen Familienzugehörigkeit belasten schließlich nicht nur die Beziehung zwischen der Mutter und dem potenziellen Vater, sondern belasten auch das Kind mit Fragen über Fragen. All diese Probleme müssen jedoch nicht sein. Durch einen seriösen DNA-Test lassen sich Vaterschaften schnell und ohne Komplikationen durchführen. Dank eines komplex-wissenschaftlichen Verfahrens untersuchen seriöse Labore wie beispielsweise www.vaterschaftstests.de hochvariable Abschnitte der menschlichen DNA, sogenannte genetische Marker, mit Hilfe einer Polymerasekettenreaktion. Diese DNA-Abschnitte geben Aufschluss über ein genetisches Profil, das beim DNA-Test in Bezug auf eine potenzielle Vaterschaft Verwendung findet. Dabei gilt im Allgemeinen: Ein Mensch verfügt immer über zwei Elternteile. Folglich stimmen 50 Prozent der getesteten Allele mit denen der Mutter überein, die restlichen Anteile mit denen des potenziellen Vaters. Trifft dies zu beziehungsweise nicht zu, so kann die Vaterschaft damit zu 99,99 Prozent bestätigt beziehungsweise zu 100 Prozent ausgeschlossen werden.

Seriosität und Genauigkeit

Die Durchführung eines Vaterschaftstests beruht auf seriösen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Insofern ist es unerlässlich, die Dienste eines akkreditierten und zertifizierten Labors in Anspruch zu nehmen. Öffentliche Stellen wie die Jugendämter raten Betroffenen dazu, in diesem Punkt auf Einrichtungen zu setzen, die durch unabhängige Zertifizierungsstellen geprüft werden. Zudem sollte bei der Durchführung des DNA-Tests darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Richtlinien des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) eingehalten werden. Diese regeln sowohl die korrekte Vorgehensweise als auch die spätere (gerichtliche) Verwertung der Probe:

So besagt das GenDG beispielsweise, dass alle an dem DNA-Test beteiligten Personen zuvor über die bevorstehende Analyse informiert werden und dieser in schriftlicher Form zustimmen müssen. Bei minderjährigen Kindern übernimmt dies der jeweilige Sorgeberechtigte. Des Weiteren muss die konkrete Entnahme der Probe von einer neutralen und sachkundigen Person durchgeführt werden. Hierfür eignen sich beispielsweise Haus- und Kinderärzte, die ausgebildeten Mitarbeiter des betreffenden Labors oder aber Mitarbeiter des Jugend- oder Gesundheitsamtes. Die Einhaltung einer geschlossenen Beweiskette ist ebenfalls unerlässlich. Diese muss belegbar sein durch eine „dokumentierten Probenahme“ und direkten Versand durch den Probenehmer an das Labor. Nur so hat bei Bedarf der Test auch vor Gericht Bestand.

(Quelle Bild: ©Eurofins Medigenomix)

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