Europa regelt Sorgerecht für Väter neu
Nun hat bereits die europäische Gerichtsbarkeit für Eltern und im Jahr 2010 auch das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Väter in Bezug auf das Sorgerecht gestärkt.
Endlich hat auch die Bundesregierung die neuen Entwicklungen zu Papier gebracht und eine Gesetzesänderung veranlasst.
Noch bis zum Jahr 2010 konnten unverheiratete Männer nur dann Vater eines Kindes sein, wenn eine entsprechende Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung und eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt abgegeben wurde.
Problem bei Letzterem war, dass die werdende Mutter Ihre Zustimmung erteilen musste. Einige übermotivierte oder verbitterte Jugendamtsmitarbeiterinnen verhinderten dies regelmäßig, indem Sie den Frauen ins Gewissen redeten und diese damit von der Zustimmung abhielten – Fälle aus mehreren Städten und Gemeinden sind bekannt geworden.
Gesetz zum Sorgerecht in Deutschland erst ab 2013
Nach dem aktuellen Stand kann der Kindsvater nunmehr auch ohne Zustimmung der Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010 ist dies aber auch schon einige zeitlang möglich gewesen. Doch nunmehr wird dies durch eine Gesetzesänderung aber auch verankert.
Die Gesetzesänderung ist aber noch nicht in Kraft getreten – damit ist im Jahr 2013 zu rechnen. Bis zur endgültigen Umsetzung kann – wenn die Kindesmutter nicht zustimmt – das gemeinsame Sorgerecht auch gerichtlich geltend gemacht werden. Nur, wenn die Kindesmutter triftige, also das Kindeswohl beeinträchtigende Gründe vorbringen kann, wird ein Antrag des Kindsvaters auf das gemeinsame Sorgerecht erfolglos bleiben.
(Quelle Bild: trade-PR)
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