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Flexibel und familienfreundlich: Teilzeitarbeit

Teilzeit - kinderfreundlich Arbeiten

Um Kinder, Küche und Karriere unter einen Hut zu bringen, ist die Teilzeitarbeit häufig die einzig realistische Möglichkeit für viele berufstätige Eltern.

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes sind es in Deutschland vor allem Frauen, die in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis stehen:

Während 2008 in Deutschland 69 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit minderjährigen Kindern einer Teilzeitarbeit nachgingen, waren es nur 5 Prozent der Männer mit minderjährigen Kindern.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz löste das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 zum 1. Januar 2001 ab. Hintergrund für die Gesetzesnovellierung war zum einen die wachsende Bedeutung von befristeter Beschäftigung und Teilzeitarbeit, zum anderen eine zunehmend als beschäftigungshemmend empfundene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

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Mit dem „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ (in Kraft getreten am 1. Januar 2001) hat der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit sichergestellt:

  • Recht auf Teilzeitarbeit haben alle ArbeitnehmerInnen, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten.
  • Der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vorher mitgeteilt werden.
  • Auch während der Elternzeit können berufstätige Mütter und Väter bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit weiter arbeiten.
  • Der Antrag auf eine Arbeitszeitreduzierung sollte dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeit vorliegen.
  • Für Teilzeitarbeit direkt nach der Geburt gibt es Sonderregelungen.
  • In Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern müssen sich die jungen Eltern mit dem Geschäftsleiter über die Teilzeit einigen.
    .

Selbstverständlich bedeutet der Wechsel in ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis immer: weniger Gehalt. Aber: Wenn Sie sich für eine Teilzeitstelle entschieden haben, dürfen Sie im Verhältnis gesehen kein niedrigeres Gehalt bekommen als ein in Vollzeit beschäftigter Kollege. Ihnen steht der gleiche Stundenlohn zu wie vor der Reduzierung - das Gehalt ist nur anteilig gekürzt. Das heißt, es wird in dem gleichen Umfang verringert wie die Arbeitszeit. Auch gelten dieselben Kündigungsfristen und der gleiche Kündigungsschutz wie bei Vollzeitarbeit. Und: Wer krank wird, hat auch Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Unser Buchtipp: Warum dänische Kinder glücklicher und ausgeglichener sind - Was macht Dänemark zum glücklichsten Land der Welt, und wie erziehen die Dänen glückliche, selbstbewusste und erfolgreiche Kinder? Jessica Joelle Alexander und Iben Dissing Sandahl verraten das Geheimnis der glücklichsten Familien. Mit aufschlussreichen Beispielen und leicht umzusetzenden Ratschlägen erläutern sie die sechs Grundsätze der dänischen Erziehung. Preis: 18,00 Euro (D).

Antrag auf Teilzeit kann auch abgelehnt werden

Ihr Vorgesetzter kann Ihren Wunsch auf Arbeitszeit-Reduzierung aus betrieblichen Gründen ablehnen. Zum Beispiel wenn dadurch der Arbeitsablauf im Betrieb wesentlich beeinträchtigt wird. Die Ablehnung muss Ihr Chef Ihnen aber einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitteilen. Begründen muss er die Ablehnung nicht ausführlich. Betriebliche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Neben dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bestehen noch andere gesetzliche Regelungen, die die Teilzeitarbeit und die befristete Beschäftigung zum Gegenstand haben bzw. Regelungen hierzu treffen, beispielsweise das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Zudem gibt es das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft bzw. Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das – abgesehen von wenigen Änderungen – die Grundsätze des Hochschulrahmengesetzes übernahm.

Homeoffice als sinnvolle Alternative?

Die Arbeitszeit zu Hause zu verbringen kann eine sinnvolle Alternative sein. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass man sich selbst ausreichend Pausen gönnt und nicht stundenlang ununterbrochen am PC erledigt. Dies bedarf einer guten Absprache, damit auch die Familie davon profitieren kann und man sich wieder Freiraum für Quality Time schafft.

Lesen Sie weiter:

Nachgerechnet: Lohnt sich Teilzeitarbeit für mich? >>>

(Quelle Bild: wunschfee.com)  

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Kommentare

NadjaS
NadjaS, 2. März 2011 17:48 Uhr Kommt doch immer auf den Arbeitgeber an, ob das machbar ist. Hab gute Erfahrungen gemacht. Langsam von 16 auf wieder 38 Stunden aufstocken können. Und das innerhalb von 3 Jahren.
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