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Drum prüfe wer sich ewig bindet - Ja! zum Ehevertrag

Ein Drittel der Ehen werden geschieden

Ehevertrag  - es gibt kein unromantischeres Wort in der Hochzeitsvorbereitung. Frisch Verliebte sind der Meinung, dass sie einen solchen Vertrag nicht brauchen, schließlich werden sie nie zu denjenigen gehören, die sich irgendwann wieder scheiden lassen.

Aber Achtung: Immer noch wird ein Drittel aller Ehen in Deutschland geschieden! Wenn eine Beziehung nicht funktioniert, sind die Positionen am Ende oft verhärtet: Es kommt zu Streitigkeiten, der Rosenkrieg ist vorprogrammiert. Der Ehevertrag sorgt vor: Für den Fall, dass die Ehe wider Erwarten nicht funktionieren sollte, regelt er die Gütertrennung, Unterhalts und Vorsorgeansprüche für den Scheidungsfall.

Den Ehevertrag kann man vor der Hochzeit, aber auch während der Ehe schließen. Man sollte sich frühzeitig mit dem Thema auseinander setzen, sich Gedanken darüber machen, welche Punkte im Vertrag geregelt werden sollen. Wenn man sich darüber einig geworden ist, zieht man am besten einen Rechtsanwalt hinzu, der den Vertrag entwirft, bevor dieser dann notariell beglaubigt wird.

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Der Ehevertrag lässt sich individuell auf die Bedürfnisse des betroffenen Paares abstimmen. Wenn kein Ehevertrag geschlossen wird, leben die Eheleute nach deutschem Recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

In einem Ehevertrag können sie die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft wählen. Oder die Zugewinngemeinschaft kann grundsätzlich beibehalten werden - der Güterstand allerdings modifiziert werden.

Es kann auch vereinbart werden, dass bestimmte Vermögensgegenstände nicht dem Zugewinnausgleich unterfallen. Diese Form ist zum Beispiel dann optimal, wenn ein Ehepartner ererbtes Vermögen oder das Eigentum an einem Unternehmen mit in die Ehe bringt und es im Scheidungsfalle in seinen Wertsteigerungen unangetastet bei dem betreffenden Ehepartner verbleiben soll.

Verschiedene Dinge, die in einem Ehevertrag vereinbart werden können, beispielsweise ob und wann man Kinder haben haben will sind nicht sinnvoll – einklagbar sind sie auf keinen Fall.

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(Quelle Bild: Istockphoto)

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