Eigentlich ist ein positiver Schwangerschaftstest ein Grund zur Freude - wenn Sie sich ein Kind wünschen und sich schon länger mit der Familiengründung beschäftigen.
Während des Studiums kann die gute Nachricht jedoch auf den ersten Blick gar nicht so erfreulich sein. Informieren Sie sich, welche Möglichkeiten Sie haben.
Es gibt zahlreiche Hilfsangebote und Unterstützungen, die Ihnen die Entscheidung für das Baby erleichtern. Damit gelingt es Ihnen, das Studium trotzdem fortzuführen und einen guten Abschluss zu erreichen, auch wenn Sie kurzfristig pausieren müssen.
Studieren trotz Schwangerschaft: Finanzielle Hilfen
Die gute Nachricht zuerst: Ja, es ist möglich, während des Studiums ein Kind zu bekommen und dennoch einen guten Abschluss zu erreichen. In finanzieller Hinsicht stehen Ihnen etliche Hilfen zur Verfügung. Sie können Elterngeld, Erziehungsgeld und später Betreuungsgeld bekommen. Achtung: Wer Bafög bezieht und das Studium länger als drei Monate unterbricht, verliert vorübergehend den Anspruch auf Bafög. Sie können aber wieder einen Antrag stellen, wenn Sie das Studium fortsetzen. Dann erhöht sich das Bafög um einen Kinderbetreuungszuschlag.
Unter Umständen steht Ihnen eine Beihilfe zur Miete zu. Des Weiteren gibt es etliche Stiftungen, teils universitätsgebunden, die Stipendien und finanzielle Leistungen für Mütter vergeben. Für das Kind erhalten Sie vom Vater des Kindes Unterhalt, wenn Sie nicht zusammenleben. Sollte es mit diesen Zahlungen Schwierigkeiten geben, bekommen Sie einen Unterhaltsvorschuss. Vielleicht sind auch Ihre Eltern oder Großeltern in der Lage, Sie zu unterstützen. Falls Sie bisher einen Nebenjob hatten, stehen Sie jetzt vor der Frage, ob Ihnen dies zeitlich überhaupt noch möglich ist. Denn auch Ihr Tag hat nur 24 Stunden, die Sie zwischen Vorlesungen, Lernen, Kind und Job aufteilen müssen.
Unter dem Motto „Leben zwischen Campus und Kita“ hat das Karriereportal bigKarriere hierzu ein paar wichtige Tipps parat.
Nach der Geburt das Studium fortsetzen: Wohin mit dem Kind?
Generell können Sie nach der Geburt ein Urlaubssemester einlegen. Außerdem können Sie das Studium drei Jahre lang ruhen lassen - das heißt, Sie können während dieser Zeit nicht exmatrikuliert werden, Ihnen steht allerdings auch kein Bafög zu. Wenden Sie sich an die Sozialberatungsstellen der Studierendenvertretung oder an das dortige Frauenreferat), sprechen Sie mit Mitarbeitern des Studentenwerks und der Hochschule.
Für die Kinderbetreuung gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn Großeltern verfügbar sind, weil Oma und Opa schon in Rente sind und das Enkelkind gern betreuen möchten, haben Sie damit eine verlässliche und flexible Lösung. Infrage kommen auch Kinderkrippen, eine gut organisierte wechselseitige Betreuung mit anderen jungen Müttern oder die Versorgung des Kindes durch eine Tagesmutter. Zahlreiche Unis haben eine eigene Kinderkrippe, in der Ihr Baby liebevoll betreut wird. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie sich die Betreuung Ihres Kindes mit dem Vater teilen.
Informieren Sie sich rechtzeitig und machen Sie sich bewusst: Der Aufwand lohnt sich in jeder Hinsicht - die Freude, Ihr Kind aufwachsen zu sehen, entschädigt Sie für alle Anstrengungen!
Die ZEIT bietet du zu dem Thema „Schwanger im Studium“ eine eigene Rubrik.
(Quelle Bild: © istock.com/ Steve Debenport)
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